Die Krankenversicherung ist neben der Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung und Bestandteil des Gesundheitssystems. Die ein oder andere Versicherung ist Pflicht für jeden der eine Arbeit nachgeht. Dazu gehört die Krankenversicherung.
Prinzip und Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt das Solidarprinzip. Das heißt: jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt einen einkommensabhängigen Beitrag. Die Leistungen hingegen bekommt er unabhängig von seinem eingezahlten Beitrag. Diese Leistungen sind jedoch bestimmten Regeln unterworfen. Das Versicherungssystem aller gesetzlichen Krankenkassen arbeitet nach einem Umlageverfahren. Dabei decken die laufenden Einnahmen die fälligen Ausgaben. Der Versicherte erhält bei Krankheit sofort Leistungen. Die gesetzliche gesetzlichen Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Beitragszahler sichern zu stellen, wiederherzustellen oder deren Zustand zu bessern. Der Umfang der Leistung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) fixiert ist. Alle haben den gleichen Anspruch.
Das Prinzip der Solidarität sorgt dafür, dass sich die Beiträge der Versicherten nach deren finanziellen Leistungsfähigkeit richtet – nicht nach seinem individuellen Krankheitssituation (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus) im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung.
Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungsarten: gesetzliche und private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich anders gestaltet.
Diese Unterschiede sind zu überdenken:
Für manche Arbeitnehmer könnte die private Krankenversicherung interessantere Tarife und Leistungen anbieten. Zunächst sicher attraktiver als die gesetzliche Krankenversicherung. Zu diesen Personenkreis gehören junge Arbeitnehmer und gut verdienende Alleinstehende. Familienmitglieder ohne eigenen Verdienst sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beitrag mitversichert. Im Gegensatz dazu ist bei der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein individueller Beitrag erforderlich. Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich anteilig nach dem Einkommen bis zu der gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung hingegen richtet sich nach dem Krankheitsrisiko (Geschlecht, Alter, Beruf, Gesundheitsstatus) jedes einzelnen. Bei privat Krankenversicherten richten sich die Leistungen nach dem Vertrag. Die gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen sind dagegen gesetzlich festgelegt.
Um einen Überblick zu bekommen kann man seine momentanen Beitrag unter www.pkv-vergleich.net/pkv-rechner einsehen. Es gilt jedoch je älter man wird desto stärker steigen die Leistungen, die man nicht voraussehen kann.